GroKo? Kenia? Schwarz-links? Simbabwe? Die Ergebnisse der Thüringer Landtagswahlen erschweren die Bildung einer stabilen Regierung. Aber was wäre eigentlich bei vergleichbaren Ergebnissen bei Bundestagswahlen? Welche Regelungen enthält das Grundgesetz für eine solche Situation?
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